Bogenschützenverein Bietigheim e.V.

28 | 03 | 2024

I Bogenschießplatz

Der BSV hält für seine Mitglieder den Schießplatz bei der Feuerwehr in Bietigheim ganzjährig zum Training vor. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Schießbetriebes müssen die folgenden Regeln beachtet werden: 

1.Benutzerkreis 

Der Schießplatz ist für die Benutzung durch Mitglieder des BSV Bietigheim oder deren Gäste gewidmet. Auch werden Veranstaltungen und Wettbewerbe ausgetragen. Gastschützen sind ebenfalls zugelassen, wenn sie sich vorher beim Vorstand oder beim Trainer angemeldet haben. 

Eine unbefugte Benutzung wird strafrechtlich verfolgt. 

2. Sicherheit

allgemein: 

Jeder Schütze/jede Schützin hat sich so zu verhalten, dass niemand auf unzulässige Weise beeinträchtigt oder geschädigt wird. Die erforderlichen Sicherheitsmaß­nahmen sind beim Schießbetrieb einzuhalten. 

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen außerhalb des betreuten Trainings oder beson­derer Veranstaltungen nicht ohne Aufsicht ihrer Eltern oder ausdrücklich beauftragter Erwachsener am Schießbetrieb teilnehmen. 

Mitgebrachte Haus- und andere Tiere sind während des Schießbetriebes anzuleinen oder es muss auf andere Weise sichergestellt sein, dass sie sich nicht losreißen und den Schießtrieb beeinträchtigen können. 

besondere Maßnahmen: 

  • Das Schießen unterbleibt, auch nach der Freigabe durch den Schießleiter, wenn sich jemand auf dem Schussfeld oder im Sicherheitsraum befindet. Es darf dann kein Pfeil im Bogen eingelegt sein.

  • Das Schiessen unterbleibt oder wird sofort unterbrochen, sobald erkennbar ist, dass sich Personen auf dem Weg um den Bogenplatz befinden !!
  • Das Spannen der Bogen und das Schießen erfolgt ausschließlich von der Schießlinie aus in Richtung der Scheiben.

  • Schützen, die mit dem Schießen fertig sind, verlassen die Schießlinie und legen den Bogen dahinter ab. Bei Verlassen der Schießlinie darf kein Pfeil eingelegt sein.

  • Das Schussfeld darf erst nach ausdrücklicher Freigabe des Schießleiters durch befugte Personen betreten werden. Bei Wettkämpfen und Veranstaltungen bleiben Zuschauer jenseits der Schießlinie.

  • Der Schussaufbau erfolgt so, dass in keinem Fall der Pfeil durch unbeabsichtigtes Lösen über die Grundstücksgrenze fliegen kann. (Der Visiertunnel an Oberkante Scheibe ist der höchste zulässige Punkt zum Spannen des Bogens beim von-oben-Einsetzen)

  • Die Schützen dürfen beim Schießen nicht so gestört werden, dass die Abgabe des Schusses beeinträchtigt wird.

  • Wildes Schießen wie "sehen, wie weit der Pfeil fliegt“ oder Schießen quer zur Schießrichtung unterbleibt.

  • Weitere Maßnahmen können bei Bedarf anlassbezogen getroffen werden.

  • Wiederholte Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen können zum Ausschluss aus dem Training oder dem Verein führen. 

3. Betreutes Training montags: 

Waehrend des betreuten Trainings für Anfänger wird nur auf kurze Distanzen, längstens 25 Meter, geschossen. In angemessenen Zeitabständen werden Pausen zum Suchen verschossener Pfeile eingelegt. Bei diesen Gelegenheiten sollen alle Schützinnen und Schützen beim Suchen helfen.

4. Schießleiter 

Schießleiter ist grundsätzlich der Sportwart. Bei dessen Abwesenheit oder im Vertretungsfall übernimmt ein anderes erwachsenes Vereinsmitglied diese Funktion. Bei Veranstaltungen des Vereins sind vorher vom Organisator ein Schießleiter und ausreichend Aufsichtspersonal zu bestellen. 

Außerhalb des betreuten Trainings oder von Veranstaltungen ist das Mitglied mit der längeren Vereinszugehörigkeit automatisch Schießleiter, wenn keine andere Einigung unter den Anwesenden zustande kommt. 

Anweisungen des Schießleiters sind unbedingt zu befolgen. Er übt neben dem Vorstand das Hausrecht über den Platz gegenüber jedermann aus. 

Bei wiederholten Verstößen gegen seine Anweisungen kann der Schießleiter für den Rest der Trainingszeit ein Platzverbot erteilen. 

5. Pflege des Platzes: 

Jeder Benutzer ist mitverantwortlich dafür, dass der Platz sauber bleibt. Abfälle aller Art sind einzusammeln und geordnet zu entsorgen. 

6. Sonstiges: 

Jedes Vereinsmitglied darf Personen, die sich unbefugt auf dem Schießplatz aufhalten und stören zum Verlassen des Geländes auffordern. Das Hausrecht ist diesbezüglich erweitert. Kann die Störung nicht durch Überzeugung beseitigt werden, ist die Polizei einzuschalten.

Die Anwendung unmittelbarer Gewalt unterbleibt, ausgenommen sind Fälle der Notwehr.

II Schießhallen 

Die Regeln für das Schießen im Freien finden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Verhältnisse sinngemäß auch für das Training in der Halle Anwendung. 

Besonderheit beim Hallenbetrieb: 

1. Mit dem Schießen in der Halle darf aus Sicherheitsgründen erst begonnen werden, wenn mindestens zwei Personen anwesend sind. 

2. Es ist selbstverständlich, dass zum Abbauen der Scheiben und zum Reinigen der Halle nach Ende des Schießens ausreichend Schützinnen und/oder Schützen bleiben. Absprachen sichern das ordnungsgemäße Ende des Schießbetriebes.

Bietigheim-Bissingen, den 6. März 2004 (geaendert 30.4.2016)

Der Vorstand
Der Jugendleiter

 

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